# Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 21. Feber 2006 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf vom 30. Jänner 2004, Zahl: 6-664-BT-7-Kpz-Ä/2004, mit der eine straßenpolizeiliche Regelung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf getroffen wird

Auf Grund der §§ 23 und 89 Abs. 2 der Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, wird verfügt:

Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf vom 30. Jänner 2004, Zahl: 6-664-BT-7-Kpz-Ä/2004, mit der eine Kurzparkzone in der Hauptstraße bestimmt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.