# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Steinbrunn

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Mai 2006 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Steinbrunn

Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:

§ 1. Der Gemeinde Steinbrunn wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 16. Juni 2006 in Kraft.