# Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden Wimpassing an der Leitha, Pamhagen und Wallern

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. Juni 2006, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden Wimpassing an der Leitha, Pamhagen und Wallern im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils angeführte örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird, geändert wird

Auf Antrag der Gemeinde Pamhagen wird gemäß § 58 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 1999, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden Wimpassing an der Leitha, Pamhagen und Wallern im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils angeführte örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird, LGBl. Nr. 9/2000, wie folgt geändert:

Unter der Überschrift „Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See" wird nach dem Wort „Pamhagen" ein Strichpunkt gesetzt und die Wortfolge „ausgenommen für Bauten in Grünflächen gemäß Z 2" angefügt.