# Burgenländisches Landes-Verfassungsgesetz, Änderung

Landesverfassungsgesetz vom 8. Juni 2006 mit dem das Burgenländische Landes-Verfassungsgesetz geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Das Burgenländische Landes-Verfassungsgesetz, LGBl. Nr. 42/1981, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 54/2005, wird wie folgt geändert:

„Art. 37b

Sicherung der Leistungen der Daseinsvorsorge

Von den Anteilsrechten an der Burgenländischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (BEWAG) müssen mindestens 51% im Eigentum des Landes Burgenland oder von Unternehmungen stehen, an denen das Land Burgenland mehrheitlich beteiligt ist."