# Kehrgesetz, einige Satzteile und Worte werden durch Erkenntnis des VfGH als verfassungswidrig aufgehoben

Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23. Oktober 2006, über die Aufhebung des § 2 Abs. 3, des letzten Satzes in § 3 Abs. 3, der Worte „ohne Mehrkosten" in § 9 Abs. 3, des letzten Satzes in § 11 Abs. 2 und der Z 7 in § 13 Abs. 1 des Gesetzes über das Reinigen, Überprüfen und Kehren von Feuerungsanlagen (Kehrgesetz), LGBl. Nr. 46/2005

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 lit. b des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 17/1991, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. September 2006, G 135/05-6, § 2 Abs. 3, den letzten Satz in § 3 Abs. 3, die Worte „ohne Mehrkosten" in § 9 Abs. 3, den letzten Satz in § 11 Abs. 2 und die Z 7 in § 13 Abs. 1 des Gesetzes über das Reinigen, Überprüfen und Kehren von Feuerungsanlagen (Kehrgesetz), LGBl. Nr. 46/2005, als verfassungswidrig aufgehoben.

Der Verfassungsgerichtshof hat ferner ausgesprochen, dass frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten.