# Verleihung des Rechts zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Neustift an der Lafnitz

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. März 2007 betreffend die Verleihung des Rechts zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Neustift an der Lafnitz

Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:

Der Gemeinde Neustift an der Lafnitz wir das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.