# Aufhebung einer Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Oberwart

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 12. September 2007 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Oberwart vom 15. Mai 2007, Zahl:

2395-1/06/07, mit der verfügt wird, dass das Halte- und Parkverbot gegenüber der Einfahrt zum Hof des Hochhauses (Wienerstraße 2) für gekennzeichnete Fahrzeuge des ORF nicht gilt

LGBl. Nr. 61/2007

Auf Grund des § 89 Abs. 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55, in Verbindung mit § 43 Abs. 1 lit. b Z 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl. Nr. 159 idgF, wird verfügt:

Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Oberwart vom 15. Mai 2007, Zahl: 2395-1/06/07, mit der verfügt wird, dass das Halte- und Parkverbot gegenüber der Einfahrt zum Hof des Hochhauses (Wienerstraße 2) für gekennzeichnete Fahrzeuge des ORF nicht gilt, wird als gesetzwidrig aufgehoben.