# Kurordnung für den Kurort Bad Tatzmannsdorf, Änderung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. November 2007, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der eine Kurordnung für den Kurort Bad Tatzmannsdorf erlassen wird, geändert wird

Aufgrund der §§ 25 und 29 des Burgenländischen Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1963, LGBl. Nr. 15, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2001, wird verordnet:

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der eine Kurordnung für den Kurort Bad Tatzmannsdorf erlassen wird, LGBl. Nr. 71/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 12/2002, wird wie folgt geändert:

1. § 24 Abs. 1 lautet:

„(1) An Kurtaxe ist für jeden Tag 2 Euro zu entrichten."

2. Dem § 30 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 24 Abs. 1 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 68/2007 tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft."