# Burgenländisches Kulturförderungsbeitragsgesetz, Änderung

Gesetz vom 22. November 2007, mit dem das Burgenländische Kulturförderungsbeitragsgesetz geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Das Burgenländische Kulturförderungsbeitragsgesetz, LGBl. Nr. 37/2002, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 16/2003, wird wie folgt geändert:

„Diese Gesellschaft unterliegt bei der Erfüllung der ihr durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben der Aufsicht der Landesregierung und ist bei der Erfüllung der ihr durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben an die Weisungen der Landesregierung gebunden. Weiters hat diese Gesellschaft der Landesregierung hinsichtlich der Vollziehung dieses Gesetzes jederzeit auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, Einsicht in die Akten zu gewähren, Unterlagen zu übermitteln und Bericht zu erstatten."