# Ladenöffnungszeiten in Oberwart und Unterwart am 21. Mai 2008

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 19. Mai 2008 über die Ladenöffnungszeiten in Oberwart und Unterwart am 21. Mai 2008

Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:

§ 1

Am 21. Mai 2008 dürfen alle Verkaufsstellen in Oberwart sowie die an der Verlängerung der Steinamangerer Straße (B63) in Unterwart befindlichen Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr offen halten.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 21. Mai 2008 außer Kraft.