# Burgenländische Gemeindeordnung 2003, Änderung

Landesverfassungsgesetz vom 3. Juli 2008, mit dem die Burgenländische Gemeindeordnung 2003 geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Die Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird wie folgt geändert:

1. Der Text des § 80 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Die Landesregierung hat durch Verordnung nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Richtlinien über den Einsatz von Finanzinstrumenten festzulegen.“