# 7. Novelle zum Gemeindebedienstetengesetz 1971

Gesetz vom 2. Oktober 2008, mit dem das Gemeindebedienstetengesetz 1971 geändert wird (7. Novelle zum Gemeindebedienstetengesetz 1971)

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gemeindebedienstetengesetz 1971, LGBl. Nr. 13/1972, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 27/2008, wird wie folgt geändert:

„(3) Ein Mitglied der Disziplinarkommission ist im Disziplinarverfahren durch sein Ersatzmitglied zu vertreten, wenn das Mitglied als Bürgermeisterin oder Bürgermeister oder als Leiterin oder Leiter des Gemeindeamtes Vorgesetzte oder Vorgesetzter der oder des Beschuldigten ist.“

„(2) Hinsichtlich des In-Kraft-Tretens des Gesetzes LGBl. Nr. 88/2008 wird Folgendes festgelegt: