# Verordnung, mit der die Referatseinteilung geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. Dezember 2008, mit der die Referatseinteilung geändert wird

Aufgrund des Art. 59 L-VG und des Art. 103 Abs. 2 B-VG wird verordnet:

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. Oktober 2005, mit der die Referate auf die Mitglieder der Landesregierung aufgeteilt werden (Referatseinteilung), LGBl. Nr. 89/2005, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 89/2008, wird wie folgt geändert: