# Frauenförderprogramm

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Dezember 2008, mit der die Verordnung betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes mit Ausnahme der vom Wirkungsbereich der KRAGES erfassten Dienststellen (Frauenförderprogramm) geändert wird

Auf Grund des § 34 Abs. 1 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes