# Burgenländische Wohnbauförderungsgesetz 2005, Änderung

Gesetz vom 16. April 2009, mit dem das Burgenländische Wohnbauförderungsgesetz 2005 geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Das Burgenländische Wohnbauförderungsgesetz 2005, LGBl. Nr. 1, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/2008, wird wie folgt geändert:

(1) Die Landesregierung kann zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen und klassischen Schadstoffen im Bereich von Wohngebäuden mit Richtlinien befristete Sonderförderungsaktionen beschließen. In diesen Richtlinien können von diesem Gesetz abweichende Regelungen betreffend Förderarten, einzelne Fördervoraussetzungen und die Förderkonditionen getroffen werden, um Anreize für verstärkte ökologische und energetische Maßnahmen zu setzen und um eine effiziente Abwicklung der Förderungen zu gewährleisten. Diese Richtlinien sind im Landesamtsblatt für das Burgenland zu veröffentlichen.

(2) Sonderförderaktionen nach Abs. 1 können in folgenden

Bereichen beschlossen werden:

„(5) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses und die Einfügung von § 7a in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 46/2009 treten mit 1. Mai 2009 in Kraft. Richtlinien gemäß § 7a können rückwirkend, frühestens jedoch mit 1. Mai 2009 in Kraft gesetzt werden.“