# Verordnung über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Stinatz

72. Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. Oktober 2009 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Stinatz

Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2008, in Verbindung mit § 77 Abs. 2 und 4 GemWO 1992 wird verordnet:

§ 1

Für die Gemeinde Stinatz wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

(1) Als Wahltag wird der 31. Jänner 2010 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 21. Feber 2010 bestimmt.

§ 3

Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 3. November 2009.