# Burgenländisches Raumplanungsgesetz, Änderung

Gesetz vom 29. Oktober 2009, mit dem das Burgenländische Raumplanungsgesetz geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Das Burgenländische Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 18/1969, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 23/2007, wird wie folgt geändert:

„(6) Im Bewilligungsverfahren ist der Standortgemeinde durch Übermittlung der Einreichpläne und Projektbeschreibung samt Branchenmix gemäß Abs. 3 Gelegenheit zu geben, binnen sechs Wochen Stellung zu nehmen. Die Wirtschaftskammer Burgenland und die Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland sind gleichzeitig von der jeweiligen Einleitung eines Bewilligungsverfahrens durch Übermittlung der Einreichpläne und Projektbeschreibung samt Branchenmix gemäß Abs. 3 in Kenntnis zu setzen.“

4. Dem § 30 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 lit. h treten hinsichtlich bestehender Kasernen, allgemeiner Krankenanstalten, Klöster, Burgen und Schlösser am 1. September 2010 in Kraft.“