# Aufhebung einer Verordnung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Oberwart betreffend straßenpolizeiliche Regelungen

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 2. August 2010 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Oberwart vom 18. Juni 2010, mit der straßenpolizeiliche Regelungen für das Gemeindegebiet der Gemeinde Oberwart getroffen werden

Aufgrund des § 89 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55 idgF, in Verbindung mit § 94d Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159 idgF, wird verfügt:

Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Oberwart vom 18. Juni 2010, Zahl: 034/17-2010, mit der ein Halte- und Parkverbot in der Unterwarterstraße in Oberwart verfügt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.