# Auflösung des Standesamtsverbandes Schachendorf

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 6. Dezember 2010 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Schachendorf

Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 135/2009, wird verordnet:

§ 1

Der aus den Gemeinden Schachendorf und Schandorf bestehende Standesamtsverband Schachendorf wird aufgelöst.

§ 2

Die vom Standesamtsverband Schachendorf bis zum 31. Dezember 2010 geführten Personenstandsbücher verbleiben bei der Gemeinde Schachendorf.

§ 3

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.