# Verordnung, mit der Einkaufsorte festgelegt werden, Änderung, Steinbrunn

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 2010, mit der die Verordnung, mit der Einkaufsorte festgelegt werden, geändert wird

Auf Grund des § 14d Abs. 2 lit. c des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 18/1969, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2010, wird verordnet:

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der Einkaufsorte festgelegt werden, LGBl. Nr. 72/2003, wird wie folgt geändert:

„(2) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 1/2011 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“