# Burgenländische Jugendförderungsgesetz 2007, Änderung

Gesetz vom 16. Dezember 2010, mit dem das Burgenländische Jugendförderungsgesetz 2007 geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Das Burgenländische Jugendförderungsgesetz 2007, LGBl. Nr. 55, wird wie folgt geändert:

„In- und Außerkrafttreten“

„(2) § 7 dritter Satz in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 13/2011 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“