# Burgenländische Mindeststandardverordnung - Bgld. MSV, Änderung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Feber 2011, mit der die Verordnung über die Mindeststandards zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs (Burgenländische Mindeststandardverordnung - Bgld. MSV) geändert wird

Gemäß § 9 Abs. 6 des Burgenländischen Mindestsicherungsgesetzes - Bgld. MSG, LGBl. Nr. 76/2010, wird verordnet:

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Mindeststandards zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs (Burgenländische Mindeststandardverordnung - Bgld. MSV), LGBl. Nr. 80/2010, wird wie folgt geändert:

1. § 1 lautet:

„§ 1

(1) Der monatliche Mindeststandard für Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung beträgt

(2) Die Mindeststandards nach Abs. 1 Z 1 bis 3 beinhalten einen Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs im Ausmaß von 25

%.“

2. Der Text des bisherigen § 4 erhält die Bezeichnung „(1)“;

folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 15/2011, tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“