# Planzeichenverordnung für Digitale Flächenwidmungspläne 2008, Änderung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 1. Feber 2011, mit der die Planzeichenverordnung für Digitale Flächenwidmungspläne 2008 geändert wird

Auf Grund des § 12 Abs. 4 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 18/1969, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2010, wird verordnet:

Die Planzeichenverordnung für Digitale Flächenwidmungspläne 2008, LGBl. Nr. 33/2009, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 3 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Hinsichtlich des In-Kraft-Tretens der Verordnung LGBl. Nr. 17/2011 wird Folgendes festgelegt:

Anlage nicht darstellbar