# Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberwart

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 21. Feber 2011 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberwart vom 21. Oktober 2010, mit der Trennstücke von Grundstücken der KG Oberwart aus dem öffentlichen Gut entwidmet werden

Auf Grund der §§ 64 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55 (Wiederverlautbarung), idF LGBl. Nr. 75/2008 und LGBl. Nr. 33/2010, wird verfügt:

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberwart vom 21. Oktober 2010, Zahl: 031/19-2/2010, mit der Trennstücke der Grundstücke Nr. 20621 und Nr. 7827/2 der KG Oberwart aus dem öffentlichen Gut entwidmet werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.