# Höhe der Jagdkartenabgabe, Neufestsetzung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. November 2011, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 2004 neu festgesetzt wird

Aufgrund des § 71 Abs. 1 des Bgld. Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 11/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, wird verordnet:

§ 1

Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:

1. Jagdkarte 52,70 Euro

2. Jagdgastkarte für

a) einen Tag 16,60 Euro

b) einen Monat 32,00 Euro

3. Berechtigung zur Beizjagd 84,30 Euro

§ 2

Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten (Berechtigung zur Beizjagd) des Jagdjahres 2012, das ist vom 1. Februar 2012 bis 31. Jänner 2013.