# Bgld. Sportförderungsgesetz 2004; Änderung

Gesetz vom 20. Oktober 2011, mit dem das Bgld.

Sportförderungsgesetz 2004 geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz über die Sportförderung im Burgenland (Bgld. Sportförderungsgesetz 2004), LGBl. Nr. 26/2004, wird wie folgt geändert:

„1. Abschnitt

Förderung des Sports“

„2. Abschnitt

Allgemeine Sportangelegenheiten

§ 11

Sicherheit beim Sport

(1) Die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des ihnen Zumutbaren sicherzustellen, dass Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beim Befahren von Schipisten und pistenähnlichem freien Gelände beim Wintersport einen handelsüblichen Wintersporthelm tragen.

(2) Die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des ihnen Zumutbaren sicherzustellen, dass Minderjährige bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, wenn sie im Freien außerhalb von Hausgärten auf Landflächen, die keine Straßen mit öffentlichem Verkehr sind,

„3. Abschnitt

Schlussbestimmungen“