# Aufhebung des § 2 Abs. 1 erster Satz der Verordnung der Gemeinde Jois über die Einhebung einer Kanalbenützungsgebühr

Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. Feber 2012 über die Aufhebung des § 2 Abs. 1 erster Satz der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Jois vom 22. April 1993 über die Einhebung einer Kanalbenützungsgebühr

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 lit. f des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 17/1991, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 20. September 2011, V 43-45/10-17, in Verbindung mit der Berichtigung vom 29. November 2011, V 43-45/10-20, § 2 Abs. 1 erster Satz der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Jois vom 22. April 1993 über die Einhebung einer Kanalbenützungsgebühr als gesetzwidrig aufgehoben.