# Weinbauverordnung, Änderung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. März 2012, mit der die Weinbauverordnung geändert wird

Aufgrund des § 3 Abs. 7, § 5 Abs. 4 und § 11 Abs. 8 des Weinbaugesetzes 2001, LGBl. Nr. 61/2002, wird verordnet:

Die Verordnung, mit der Bestimmungen des Weinbaugesetzes 2001 ausgeführt werden (Weinbauverordnung), LGBl. Nr. 25/2003, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 91/2005, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 lautet:

„(1) Nachstehende Rebsorten sind zur Auspflanzung zugelassen:

„§ 4

Inkrafttreten