# Ladenöffnungszeiten in Oberwart und Unterwart

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 24. Mai 2012 über die Ladenöffnungszeiten in Oberwart und Unterwart am 6. Juni 2012

Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:

§ 1

Am 6. Juni 2012 dürfen alle Verkaufsstellen in Oberwart sowie die in der Verlängerung der Steinamangerer Straße (B 63) in Unterwart befindlichen Verkaufsstellen (bis zu den Firmen Reichart GmbH, Unterwart Nr. 368 sowie Autohaus Frieszl GmbH, Unterwart Nr. 371) bis 22.00 Uhr offen halten.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 6. Juni 2012 außer Kraft.