# Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2012

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. März 2012 über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2012)

Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 1/2012, in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und 2 sowie § 17 Abs. 5 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 33/2010, wird verordnet:

§ 1

Im Burgenland werden die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

(1) Als Wahltag wird der 7. Oktober 2012 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 4. November 2012 bestimmt.

§ 3

Stichtag für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 10. Juli 2012.