# Wahlkartenverordnung 2012

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Juli 2012 über die Ausgestaltung der Wahlkarten nach der Gemeindewahlordnung 1992 (Wahlkartenverordnung 2012)

Auf Grund des § 30b Abs. 2 und 3 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2012, wird verordnet:

§ 1

(1) Die Wahlkarte für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters hat auf der Vorderseite den in Anlage 1 ersichtlichen Aufdruck zu enthalten.

(2) Die Wahlkarte für die engere Wahl des Bürgermeisters hat auf der Vorderseite den in Anlage 2 ersichtlichen Aufdruck zu enthalten.

(3) Die Wahlkarte für die vorzeitige Neuwahl des Bürgermeisters hat auf der Vorderseite den in Anlage 3 ersichtlichen Aufdruck zu enthalten.

(4) Die Wahlkarte für die Volksabstimmung über die Absetzung des Bürgermeisters hat auf der Vorderseite den in Anlage 4 ersichtlichen Aufdruck zu enthalten.

§ 2

Die Wahlkarten gemäß § 1 sind im Format DIN E5 (200 x 280 mm) herzustellen und haben auf der Rückseite jeweils den in Anlage 5 ersichtlichen Aufdruck zu enthalten.

§ 3

Das Überkuvert für die Wahlkarte ist in einer Größe herzustellen, dass die Wahlkarte ungefaltet eingelegt werden kann. Das Überkuvert hat die in der Anlage 6 ersichtlichen Aufdrucke zu enthalten.

§ 4

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Wahlkartenverordnung, LGBl. Nr. 20/2008, außer Kraft.

Anlagen nicht darstellbar