# Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer

72. Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Oktober 2012 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer

Auf Grund des § 33 des Burgenländischen Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 76/2002, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 8/2012, wird verordnet:

§ 1

Die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer wird ausgeschrieben.

§ 2

Als Wahltag wird der 10. März 2013 festgesetzt.

§ 3Als Stichtag wird der 24. Dezember 2012 bestimmt.