# Burgenländisches Gemeindebezügegesetz, Änderung

Gesetz vom 14. November 2013, mit dem das Burgenländische Gemeindebezügegesetz geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Das Burgenländische Gemeindebezügegesetz - Bgld. GBG, LGBl. Nr. 14/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 8/2013, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 33 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) § 35 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 67/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“

2. § 35 Abs. 2 lautet:

„(2) Abweichend von § 27 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 8/2013 ist bis zum 31. März 2014 ein Anrechnungsbetrag für alle Kalendermonate vor dem 1. Juli 2012 zu leisten, wenn in diesen Monaten Pensionsversicherungsbeiträge nach § 27 Abs. 1 entrichtet worden sind und für diese Zeiten noch kein Anrechnungsbetrag nach § 27 Abs. 3 geleistet wurde.“