# Landesumlagegesetz, Änderung

Gesetz vom 17. Oktober 2013, mit dem das Landesumlagegesetz geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Das Landesumlagegesetz, LGBl. Nr. 73/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 12/2011 wird wie folgt geändert:

„§ 2

Die Höhe der Landesumlage wird für das Jahr 2014 mit 7,6% der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit Ausnahme der Werbeabgabe und des Ausgleichs für die Abschaffung der Selbstträgerschaft festgesetzt.“

„(8) § 2 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 71/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“