# Höhe der Jagdkartenabgabe, Neufestsetzung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Dezember 2013, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 2004 neu festgesetzt wird

Auf Grund des § 71 Abs. 1 des Bgld. Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 11/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, wird verordnet:

§ 1

Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:

1. Jagdkarte 54,90 Euro

2. Jagdgastkarte für

a) einen Tag 17,25 Euro

b) einen Monat 33,40 Euro

3. Berechtigung zur Beizjagd 87,90 Euro

§ 2

Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten (Berechtigung zur Beizjagd) des Jagdjahres 2014, das ist vom 1. Februar 2014 bis 31. Jänner 2015.