# Ladenöffnungszeiten in Oberwart und Unterwart am 28. Mai 2014

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. Mai 2014 über die Ladenöffnungszeiten in Oberwart und Unterwart am 28. Mai 2014

Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:

§ 1

Am 28. Mai 2014 dürfen alle Verkaufsstellen in Oberwart sowie die in der Verlängerung der Steinamangerer Straße (B 63) in Unterwart befindlichen Verkaufsstellen (bis zu den Firmen Reichart GmbH, Unterwart Nr. 368 sowie Autohaus Frieszl GmbH, Unterwart Nr. 371) bis 22.00 Uhr offen halten.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 28. Mai 2014 außer Kraft.