# Ausschreibung der Neuwahlen des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Großhöflein

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. Oktober 2014 über die Ausschreibung der Neuwahlen des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Großhöflein

Auf Grund des § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 77 Abs. 2 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 31/2014, wird verordnet:

§ 1

Für die Marktgemeinde Großhöflein wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

(1) Als Wahltag wird der 11. Jänner 2015 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 8. Februar 2015 bestimmt.

§ 3

Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 14. Oktober 2014.