# Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2015

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Dezember 2014, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 2004 neu festgesetzt wird (Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2015)

Auf Grund des § 71 Abs. 1 des Bgld. Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 11/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird verordnet:

§ 1

Höhe der Jagdkartenabgabe

Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen

festgesetzt:

1. Jagdkarte 56,20 Euro

2. Jagdgastkarte für

a) einen Tag 17,65 Euro

b) einen Monat 34,20 Euro

3. Berechtigung zur Beizjagd 90,00 Euro

§ 2

Geltungsbereich

Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten (Berechtigung zur Beizjagd) des Jagdjahres 2015, das ist vom 1. Februar 2015 bis 31. Jänner 2016.

§ 3

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2015 in Kraft; gleichzeitig tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 2004 neu festgesetzt wird, LGBl. Nr. 74/2013, außer Kraft.