# 4.Gesetz vom 29. Jänner 2015, mit dem das Landesumlagegesetz geändert wird

# (XX.GP. RV 1144 AB 1160)

Gesetz vom 29. Jänner 2015, mit dem das Landesumlagegesetz geändert wird

> Der Landtag hat beschlossen:

> Das Landesumlagegesetz, LGBl. Nr. 73/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 71/2013 wird wie folgt geändert:

1. § 2 lautet:

## „§ 2 {#art_2}

Die Höhe der Landesumlage wird für das Jahr 2015 mit 7,6 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit Ausnahme der Werbeabgabe und des Ausgleichs für die Abschaffung der Selbstträgerschaft festgesetzt.“

2. Dem § 5 wird folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) § 2 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 4/2015 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.“

Der Präsident des Landtages: Der Landeshauptmann:

SteierNießl