# 21.Gesetz vom 26. März 2015, mit dem das Landesgesetz, mit dem Überleitungsregelungen über die Errichtung des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland erlassen werden, aufgehoben wird

# (XX. Gp. IA 1207 AB 1216)

Gesetz vom 26. März 2015, mit dem das Landesgesetz, mit dem Überleitungsregelungen über die Errichtung des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland erlassen werden, aufgehoben wird

> Der Landtag hat beschlossen:

## § 1 {#art_1}

### Aufhebung {#prov_aufhebung}

Das Landesgesetz vom 24. Jänner 2013, mit dem Überleitungsregelungen über die Errichtung des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland erlassen werden, LGBl. Nr. 6/2013, wird aufgehoben.

## § 2 {#art_2}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.