68.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2015 über die Errichtung von Tourismusverbänden in Gemeinden und die Auflösung von örtlichen Tourismusverbänden (TV-VO Gemeinden)

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2015 über die Errichtung von Tourismusverbänden in Gemeinden und die Auflösung von örtlichen Tourismusverbänden (TV-VO Gemeinden)

> Auf Grund des § 14 Abs. 1 Z 3 und § 45 Abs. 7, 8 und 11 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 2014 - Bgld. TG 2014, LGBl. Nr. 63/2014, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

(1) Für jede der nachstehend angeführten Gemeinden wird jeweils ein Tourismusverband errichtet:

1.Gols

2.Jois

3.Oggau am Neusiedler See

4.Purbach am Neusiedler See

5.Weiden am See

(2) Die Tourismusverbände führen die Bezeichnungen:

1.Zu Abs. 1 Z 1: Tourismusverband Gols

2.Zu Abs. 1 Z 2: Tourismusverband Jois

3.Zu Abs. 1 Z 3: Tourismusverband Oggau am Neusiedler See

4.Zu Abs. 1 Z 4: Tourismusverband Purbach am Neusiedler See

5.Zu Abs. 1 Z 5: Tourismusverband Weiden am See

## § 2 {#art_2}

Die örtlichen Tourismusverbände in den Gemeinden Gols, Jois, Oggau am Neusiedler See, Purbach am See und Weiden am See werden aufgelöst.

## § 3 {#art_3}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.