3.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. Jänner 2016, mit der die Bgld. Jagdverordnung geändert wird [CELEX Nr. 32009L0147]

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. Jänner 2016, mit der die Bgld. Jagdverordnung geändert wird

> Auf Grund der §§ 30, 82 Abs. 1 und § 87 Abs. 11 des Bgld. Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 11/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird verordnet:

> Die Bgld. Jagdverordnung, LGBl. Nr. 23/2005, in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 58/2010, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 124:

2. In § 15 Abs. 3 entfällt der letzte Satz.

3. § 29 Abs. 3 entfällt.

4. § 30 Abs. 2 zweiter Satz entfällt.

5. In § 31 Abs. 5 entfallen der zweite und dritte Satz.

6. In § 31 Abs. 7 wird das Wort „Berufungen“ durch das Wort „Beschwerden“ ersetzt.

7. In § 41 Z 3 wird die Wortfolge „ein körperliches Gebrechen“ durch die Wortfolge „eine körperliche Behinderung“ ersetzt.

8. § 76 Abs. 1 Z 1 lit. j entfällt.

9. § 76 Abs. 1 Z 2 lit. f lautet:

10. Dem § 76 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Als fiktiver Setztermin für alle Schalenwildarten mit Ausnahme von Schwarzwild gilt der 31. März. Das laufende Lebensjahr gilt zu diesem Termin als vollendet.“

11. § 77 Abs. 1 Z 1 lit. a lautet:

12. Dem § 77 Abs. 1 Z 1 wird folgende lit. j angefügt:

13. In § 77 Abs. 2 Z 1 wird das Wort „führende“ durch das Wort „säugende“ ersetzt.

14. In § 87 Abs. 1 wird im ersten Satz das Wort „gegebenen“ durch das Wort „ermittelten“ ersetzt und folgender zweite Satz eingefügt:

„Die Ermittlung des Wildstandes kann durch Zählung oder auch auf Grund von Rückschlüssen auf die erfolgten Abschüsse der letzten drei Jahre erfolgen.“

15. Dem § 88 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Jede Unterschreitung des Abschussplanes ist zu begründen und bei der Erstellung der darauf folgenden Abschusspläne zu berücksichtigen.“

16. Die Überschrift zu § 124 lautet:

### „Inkrafttreten, Außerkrafttreten“ {#prov_inkrafttreten_au_erkrafttreten}

17. In § 124 Abs. 2 wird das Wort „In-Kraft-Treten“ durch das Wort „Inkrafttreten“ ersetzt.

18. Dem § 124 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zu § 124, § 15 Abs. 3, § 30 Abs. 2, § 31 Abs. 5 und 7, §§ 41, 76 Abs. 1 und 5, § 77 Abs. 1 und 2, § 87 Abs. 1, § 88 Abs. 1, die Überschrift zu § 124 und § 124 Abs. 2 treten mit 1. Februar 2016 in Kraft, gleichzeitig entfällt § 29 Abs. 3.“