7.Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 24. Februar 2016 über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP gegenüber dem Land Steiermark

Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 24. Februar 2016 über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP gegenüber dem Land Steiermark

> Gemäß § 2 Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015, LGBl. Nr. 65/2014, wird kundgemacht:

Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP, LGBl. Nr. 1/2016, tritt gemäß ihrem Art. 6 Abs. 2 gegenüber dem Land Steiermark mit 5. März 2016 in Kraft.