24.Gesetz vom 14. April 2016, mit dem das Burgenländische Landesdienstleistungsgesetz geändert wird (XXI. Gp. RV 297 AB 333)

Gesetz vom 14. April 2016, mit dem das Burgenländische Landesdienstleistungsgesetz geändert wird

> Der Landtag hat beschlossen:

> Das Burgenländische Landesdienstleistungsgesetz - Bgld. LDLG, LGBl. Nr. 81/2011, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „erster Instanz“ durch die Wortfolge „der Verwaltungsinstanz“ ersetzt.

2. In § 4 Abs. 3 wird vor dem Wort „Behörde“ das Wort „Die“ eingefügt.

3. § 18 Abs. 1 Z 1 bis 3 lautet:

4. Der bisherige Text des § 20 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Die Änderungen des § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 3 und § 18 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“