28.Gesetz vom 14. April 2016, mit dem das Sprengelhebammengesetz aufgehoben wird

(XXI. Gp. RV 317 AB 335)

Gesetz vom 14. April 2016, mit dem das Sprengelhebammengesetz aufgehoben wird

> Der Landtag hat beschlossen:

## § 1 {#art_1}

### Aufhebung {#prov_aufhebung}

Das Gesetz vom 16. Mai 1950, betreffend die Sicherung des Hebammenbeistandes durch öffentlich bestellte Hebammen und die Gewährleistung eines Mindesteinkommens (Sprengelhebammengesetz), LGBl. Nr. 13/1950, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/1970, wird aufgehoben.

## § 2 {#art_2}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.