30.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. April 2016 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Neuberg im Burgenland

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. April 2016 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Neuberg im Burgenland

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LBGl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/2014, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

Für die Gemeinde Neuberg im Burgenland wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

## § 2 {#art_2}

(1) Als Wahltag wird der 24. Juli 2016 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 21. August 2016 bestimmt.

## § 3 {#art_3}

Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 26. April 2016.