31.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. April 2016, mit der die Verordnung betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes mit Ausnahme der vom Wirkungsbereich der KRAGES erfassten Dienststellen (Frauenförderprogramm) geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. April 2016, mit der die Verordnung betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes mit Ausnahme der vom Wirkungsbereich der KRAGES erfassten Dienststellen (Frauenförderprogramm) geändert wird

> Aufgrund des § 34 Abs. 1 des Burgenländischen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes - Bgld. L-GBG, LGBl. Nr. 59/1997, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird verordnet:

> Die Verordnung betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes mit Ausnahme der vom Wirkungsbereich der KRAGES erfassten Dienststellen (Frauenförderprogramm), LGBl. Nr. 48/1999, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 1/2009, wird wie folgt geändert:

Die Anlage A wird durch die Anlage A zu dieser Verordnung ersetzt.