87.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Dezember 2016, mit der die Verordnung über die Errichtung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Region Oberwart, die Auflösung von örtlichen Tourismusverbänden und die Auflösung des Regionalverbands Oberwart-Bad Tatzmannsdorf (TV-VO Region Oberwart) geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Dezember 2016, mit der die Verordnung über die Errichtung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Region Oberwart, die Auflösung von örtlichen Tourismusverbänden und die Auflösung des Regionalverbands Oberwart-Bad Tatzmannsdorf (TV-VO Region Oberwart) geändert wird

> Auf Grund der §§ 14 und 45 Abs. 4, 7 und 11 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 2014 - Bgld. TG 2014, LGBl. Nr. 63/2014, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 5/2016, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Errichtung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Region Oberwart, die Auflösung von örtlichen Tourismusverbänden und die Auflösung des Regionalverbands Oberwart-Bad Tatzmannsdorf (TV-VO Region Oberwart), LGBl. Nr. 64/2015, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 wird nach dem Ausdruck „Litzelsdorf,“ der Ausdruck „Lockenhaus,“ eingefügt.

2. Dem bisherigen Wortlaut des § 2 wird die Absatzbezeichnung (1) vorangestellt; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Der örtliche Tourismusverband Lockenhaus wird aufgelöst.“

3. Dem bisherigen Wortlaut des § 4 wird die Absatzbezeichnung (1) vorangestellt; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 87/2016 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.“