40.Gesetz vom 8. Juni 2017, mit dem die Gemeindewahlordnung 1992 geändert wird

(XXI. Gp. IA 956 AB 963)

Gesetz vom 8. Juni 2017, mit dem die Gemeindewahlordnung 1992 geändert wird

> Der Landtag hat beschlossen:

> Die Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2016, wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 4 zweiter Satz lautet:

„Diese dürfen auch einer anderen örtlichen Wahlbehörde angehören.“

2. In § 55a Abs. 3 Z 1 wird das Wort „Gemeindewahlbehörde“ durch das Wort „Gemeinde“ ersetzt.

3. Dem § 110 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) § 4 Abs. 4 und § 55a Abs. 3 Z 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“