42.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Juni 2017, mit der die Wahlkartenverordnung 2012 geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Juni 2017, mit der die Wahlkartenverordnung 2012 geändert wird

> Auf Grund des § 30b Abs. 2 und 3 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2016, wird verordnet:

> Die Wahlkartenverordnung 2012, LGBl. Nr. 50/2012, wird wie folgt geändert:

1. Die Anlagen 1 bis 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 50/2012 werden durch die Anlagen 1 bis 6 zur vorliegenden Verordnung ersetzt.

2. Dem § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Anlagen 1 bis 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 42/2017 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“